Reisebedingungen für Pauschalreiseangebote der "better by MOSEL GmbH"
Sehr geehrter Reisegast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden bzw. Reisenden – nachstehend „Reisender“ genannt – mit „better by MOSEL GmbH“, nachstehend „bbM“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalreisen der bbM. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.
1 Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Widerrufsrecht
1.1 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots der bbM und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von bbM für die jeweilige Reise soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.
b) Reisevermittler und Buchungsstellen, sind von der bbM nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrags abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leistungen der bbM hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der bbM herausgegeben werden, sind für die bbM und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht der bbM gemacht wurden.
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von bbM vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von bbM vor, an das bbM für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit bbM bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist an bbM die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
e) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
f) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit der Reisende eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Reisende bbM den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 5 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch bbM zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird bbM dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie dem Reisenden in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von bbM erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von bbM im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende bbM den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. bbM ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von bbM beim Reisenden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. bbM wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4 bbM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5 ). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2 Bezahlung
2.1 bbM und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2 Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl bbM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, bbM seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten so ist bbM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 zu belasten.
3 Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von bbM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind bbM vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 bbM ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von bbM gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von bbM gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte bbM für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4 Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber bbM unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann bbM eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von bbM zu vertreten ist. bbM kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 bbM hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 75,00 € pro Reiseteilnehmer
b) vom 29. bis zum 19. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c) vom 18. bis zum 13. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
d) vom 12. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
e) vom 7. Bis zum 4. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
f) ab dem 3. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
g) bei Nichtantritt (Anreisetag) 95% des Reisepreises
4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, bbM nachzuweisen, dass bbM überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von bbM geforderte Entschädigungspauschale.
4.5 Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 4.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit bbM nachweist, dass bbM wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 4.3. In diesem Fall ist bbM verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
4.6 Ist bbM infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §651h Abs. 5 BGB unberührt.
4.7 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB von bbM durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie bbM 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
4.8 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5 Obliegenheiten des Reisenden
5.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat bbM oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutschein, Voucher) nicht innerhalb der von bbM mitgeteilten Frist erhält.
5.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen:
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit bbM infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von bbM vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von bbM vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an bbM unter der mitgeteilten Kontaktstelle von bbM zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von bbM bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird der Reisende in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von bbM ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
5.3 Fristsetzung vor Kündigung: Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende bbM zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von bbM verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
6 Beschränkung der Haftung
6.1 Die vertragliche Haftung von bbM für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
6.2 bbM haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von bbM sind und im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.
6.3 bbM haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von bbM ursächlich geworden ist.
6.4 Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil der Pauschalreise der bbM sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 6.2 lediglich vermittelt werden, haftet die bbM nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Die Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon unberührt. Soweit solche Leistungen Bestandteile der Pauschalreise sind, haftet die bbM nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.
7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der bbM zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die bbM wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die bbM zurückerstattet worden sind.
8 Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr.2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber bbM geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
9 Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
9.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
9.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
9.3 Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.
10 Rechtswahl- und Gerichtsstand; Information über Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der bbM die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die bbM ausschließlich am Sitz von bbM verklagen.
10.2 Für Klagen der bbM gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der bbM vereinbart.
10.3 bbM weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bbM nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für bbM verpflichtend würde, informiert bbM die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. bbM weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
© Urheberrechtlich geschützt; TourLAW - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2024
Reiseveranstalter ist:
• better by MOSEL GmbH
• Vertretungsberechtigte: Dairubys Sachsenröder-Gonzalez, Patrick Sachsenröder
• Auf der Wescher 15
• D-54536 Kröv
• Fon: +49 6541 - 1788685
• Fax: +49 6541 - 1788687
• E-Mail: explore@better-by-mosel.de